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   LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13   

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https://dejure.org/2016,21753
LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13 (https://dejure.org/2016,21753)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24.05.2016 - L 3 KA 1/13 (https://dejure.org/2016,21753)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - L 3 KA 1/13 (https://dejure.org/2016,21753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 26 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Zweigpraxis/Notdienst | Keine Klagebefugnis bei Praxisverlegung eines konkurrierenden Nephrologen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2011 - L 3 KA 4/11
    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    Insoweit hat der Senat bereits in einem Beschluss vom 05.09.2013 (Az.: L 3 KA 6/13 B ER) ausgeführt, dass er jedenfalls für Fallgestaltungen der vorliegenden Art ausdrücklich nicht mehr an der von ihm noch in dem Beschluss vom 27.01.2012 (Az.: L 3 KA 4/11 B ER) vertretenen Auffassung zum Verständnis des Begriffs der "Dialysepraxis" i.S.d. § 4 Abs. 1a, 1b der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV festhält.
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07.02.2007 (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10) im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.08.2004 (SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) im Einzelnen dargestellt.
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07.02.2007 (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10) im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.08.2004 (SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) im Einzelnen dargestellt.
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 23.04.2009 (Az.: 1 BvR 3405/08) an diese Rechtsprechung angeknüpft.
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    der dem Konkurrenten eingeräumte Status gegenüber demjenigen des Anfechtenden nachrangig sein; letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (vgl. zu Vorstehendem BSG-Urteil vom 17.08.2011, Az.: B 6 KA 26/10 R m.w.N.).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    Anzumerken ist, dass nach dem Urteil des BSG vom 17.10.2012 (Az.: B 6 KA 44/11 R) eine nach wie vor bestehende BAG (vor dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes zum 01.01.2007: Gemeinschaftspraxis) Beteiligte eines angestrengten Konkurrentenstreitverfahrens bleibt, wobei lediglich das Rubrum beim Ausscheiden von Mitgliedern entsprechend der aktuellen Zusammensetzung der BAG anzupassen ist; die Anpassung des Rubrums ist vorliegend auf der Grundlage der von den Klägern in dem Schriftsatz vom 15.04.2015 gemachten Angaben erfolgt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2004 - L 4 B 8/04

    Gemeinschaftspraxis: Mitnahme des Versorgungsauftrags

    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    Das Auseinanderbrechen einer Gemeinschaftspraxis bzw. BAG darf aber (ebenso LSG Sachsen-Anhalt vom 10.05.2004, Az.: L 4 B 8/04 KA ER.) - jedenfalls für Fallgestaltungen der vorliegenden Art, in denen die Genehmigung vor der am 01.07.2005 in Kraft getretenen Neufassung der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV erteilt worden ist - nicht dazu führen, dass der aus der Gemeinschaftspraxis bzw. BAG ausscheidende Arzt - hier der Beigeladene zu 1) - seine bisherige Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages für das Blutreinigungsverfahren verliert.
  • LSG Saarland, 24.04.2015 - L 3 KA 9/13
    Auszug aus LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13
    Mit der Frage wie die - auch hier streitige - Auslastung einer Dialysepraxis im Sinne von § 6 Abs. 1 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV zu ermitteln sei, habe sich der erkennende Senat in dem Verfahren L 3 KA 9/13 ZVW auseinandergesetzt.
  • LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16

    Vertragsärztliche Versorgung - zugelassener Nephrologe - keine Ansprüche aus

    Wie der Senat in dem in dem Verfahren L 3 KA 1/13 ergangenen Urteil vom 24.05.2016 ausgeführt hat, ist in dem Konkurrenzverhältnis zwischen den Klägern und den Beigeladenen zu berücksichtigen, dass der Beklagte gerade keine Erstzulassung für das Blutreinigungsverfahren im Einzugsbereich der Beigeladenen beantragt hat, sondern lediglich die "Mitnahme" seiner bereits im Jahr 2003 erteilten Berechtigung in eine neue Praxis.

    Der Senat hat dann weiter ausgeführt (wobei der Beigeladene zu 1) des Verfahrens L 3 KA 1/13 der Beklagte und die Beklagte des Verfahrens L 3 KA 1/13 die Beigeladene des hiesigen Verfahrens sind):.

    Kann sich ein Vertragsarzt aber auf eine derartige und auch - hier mit dem Schreiben vom 05.09.2011 - kundgetane Rechtsauffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde berufen, so kann das hierauf gestützte Verhalten des Vertragsarztes auch dann keine "unlautere geschäftliche Handlung" i.S.d. § 3 Abs. 1 UWG sein, wenn - wovon der Senat in dem Parallelverfahren L 3 KA 1/13 allerdings gerade nicht ausgegangen ist - die erteilte Genehmigung im Nachhinein in einem gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig beurteilt wird.

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 13/20 R

    Erbringung von Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung

    Selbst das LSG war - soweit ersichtlich - in dem vorangegangenen Verfahren (Urteil vom 24.5.2016 - L 3 KA 1/13) , in dem es - abweichend von der Rechtsprechung des erkennenden Senats - angenommen hatte, dass der aus einer Dialysepraxis ausscheidende Arzt "seinen" Dialyseversorgungsauftrag an einen neuen Standort mitnehmen könne, nicht davon ausgegangen, dass die "Mitnahme" einen Verzicht des ausscheidenden Arztes voraussetzt.
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